{"id":11701,"date":"2015-09-16T11:08:37","date_gmt":"2015-09-16T09:08:37","guid":{"rendered":"http:\/\/hl.ify-server.net\/?page_id=11701"},"modified":"2019-04-11T12:59:44","modified_gmt":"2019-04-11T12:59:44","slug":"bezoekvoorwaarden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/historyland.nl\/de\/bezoekvoorwaarden\/","title":{"rendered":"Besuchsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Rahmen der Zumutbarkeit wird die Historyland Stiftung alles tun, um den Besuch des Historyland Bildungszentrum und die von der Historyland Stiftung organisierten Ausstellungen und Aktivit\u00e4ten, entsprechend den W\u00fcnschen des Besuchers zu gestalten. Die Historyland Stiftung ist bem\u00fcht, die Unannehmlichkeiten oder Unannehmlichkeiten f\u00fcr den Besucher zu minimieren und die Sicherheit des Besuchers so weit wie m\u00f6glich zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Algemeine Bedingungen: Definitionen<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 1.1<br \/>\n&#8220;Die Stiftung&#8221; bezeichnet die Historyland Stiftung, die das Bildungszentrum verwaltet und betreibt, einschlie\u00dflich des Vorstands, Gastgebern \/ Freiwilligen und anderen mit der Organisation der Stiftung verbundenen Offizieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 1.2<br \/>\nUnter \u201eBildungszentrum\u201c werden das Museum und die als solche bekannten umgebenden St\u00e4tten verstanden, die der Stiftung unterstehen, einschlie\u00dflich ihrer Ausstattung und der Au\u00dfenr\u00e4ume, die f\u00fcr das Geb\u00e4ude mit weiteren Anbauten verwendet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 1.3<br \/>\nUnter &#8220;Besucher&#8221; ist jeder zu verstehen, der auf der Grundlage einer zu diesem Zweck mit der Stiftung geschlossenen Vereinbarung das Bildungszentrum besucht, eine von der Stiftung organisierte Ausstellung besucht oder eine andere von der Stiftung organisierte Aktivit\u00e4t besucht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 1.4<br \/>\n1. Diese Besuchsbedingungen gelten f\u00fcr das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen der Stiftung und einem Besucher, um das Bildungszentrum oder eine andere von der Stiftung organisierte Aktivit\u00e4t zu besuchen.<br \/>\n2. Diese Besuchsbedingungen gelten auch f\u00fcr die Rechtsbeziehung zwischen der Stiftung und demjenigen, der sich im Gegensatz zu dem Besucher im oben genannten Sinne rechtm\u00e4\u00dfig im Bildungszentrum oder an einem von der Stiftung er\u00f6ffneten Ort aufh\u00e4lt.<br \/>\n3. Ein Rechtsverh\u00e4ltnis im Sinne der Abs\u00e4tze 1 und 2 liegt vor, wenn der Betroffene rechtm\u00e4\u00dfig Zugang zum Bildungszentrum oder zum Standort erhalten hat.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Ticketverkauf, Angebote und Preise<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 2.1<br \/>\nAlle Angebote, Mitteilungen oder sonstigen Informationen der Stiftung sind unverbindlich und widerruflich, solange sie nicht angenommen wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 2.2<br \/>\nDer Besucher ist jederzeit verpflichtet, auf Verlangen den von der Stiftung f\u00fcr diesen Zweck benannten Beamten die Eintrittskarte, Karte oder einen Gutschein vorzulegen, die einen Rabatt auf den Eintrittspreis gew\u00e4hren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 2.3<br \/>\n1. Ein Besucher hat keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Eintrittspreises<br \/>\nandere Entsch\u00e4digung bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte vor dem Betreten des Bildungszentrums.<br \/>\n2. Wenn ein Besucher kein im Voraus gekauftes Ticket verwendet, erfolgt dies auf Rechnung und Risiko der betreffenden Person. Dies ist auch der Fall, wenn die Eintrittskarte nur f\u00fcr eine bestimmte Zeit und \/ oder ein bestimmtes Datum g\u00fcltig ist.<br \/>\n3. Nach Erhalt kann eine Eintrittskarte nicht umgetauscht werden.<br \/>\n4. Nach Erhalt einer Eintrittskarte wird der Eintrittspreis nicht zur\u00fcckerstattet, auch wenn Teile des Bildungszentrums oder einer Ausstellung (vor\u00fcbergehend) nicht zug\u00e4nglich sind.<br \/>\n5. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung kann den bezahlten Eintrittspreis erstatten, wenn besondere Umst\u00e4nde dies rechtfertigen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Sich Aufenthalten im Geb\u00e4ude und auf dem Gel\u00e4nde des Bildungszentrums<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.1<br \/>\n1. W\u00e4hrend des Aufenthalts im Geb\u00e4ude und \/ oder auf dem Gel\u00e4nde des Bildungszentrums muss sich der Besucher gem\u00e4\u00df den allgemeinen Anforderungen an H\u00f6flichkeit und Anstand verhalten.<br \/>\n2. Der Besucher ist auch verpflichtet, die Anweisungen der von der Stiftung zu diesem Zweck benannten Beamten zu befolgen.<br \/>\n3. Verh\u00e4lt sich ein Besucher nach Ansicht eines von der Stiftung zu diesem Zweck benannten Beamten in einer Weise, die den in Absatz 1 genannten Standards widerspricht<br \/>\nund \/ oder mit den Anweisungen oder Anweisungen, auf die in Absatz 2 Bezug genommen wird, kann der betreffende Beamte diesen Besucher dazu auffordern, das Bildungszentrum zu verlassen, ohne dass der Besucher ein Recht auf Erstattung der Kosten der Eintrittskarte oder sonstiger entstandener Kosten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.2<br \/>\n1. Eltern oder Erziehungsberechtigte von Kindern sind zu jeder Zeit f\u00fcr das Verhalten der Kinder unter ihrer Aufsicht verantwortlich und haftbar.<br \/>\n2. Lehrer und Vorgesetzte von Gruppen sind verantwortlich und haften f\u00fcr das Verhalten der Gruppenmitglieder, die unter ihrer Aufsicht stehen. Sie m\u00fcssen die Gruppen w\u00e4hrend des Besuchs leiten und die Anweisungen gem\u00e4\u00df Artikel 3.1 Absatz 2 befolgen.<br \/>\n3. F\u00fcr Gruppen unter 16 Jahren ist grunds\u00e4tzlich ein Begleiter f\u00fcr f\u00fcnf dieser Besucher erforderlich.<br \/>\n4. Soweit mit der Stiftung nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, \u00fcben die von der Stiftung ernannten Beamten keine Gruppe von Begleitaufgaben aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Sehbehinderte d\u00fcrfen einen erkennbaren Orientierungsstab und \/ oder einen erkennbaren Blindenhund mitnehmen, nachdem an der Kasse auf Anfrage ein Trainingsnachweis des Hundes vorgelegt wurde. Dies gilt auch f\u00fcr Behinderte mit einem Sozialhilfehund, den sogenannten Hilfshunden. Der Hund muss immer an der Leine sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.3<br \/>\nDer Besucher darf unter anderem das Bildungszentrum und \/ oder die Umgebung nicht besuchen:<br \/>\na. Waren jeglicher Art zum Verkauf anzubieten oder kostenlos zur Verf\u00fcgung zu stellen;<br \/>\nb. Andere Besucher \u00e4rgern, um die Passage oder den Blick auf die ausgestellten zu blockieren;<br \/>\nc. Andere Besucher, einschlie\u00dflich der Verwendung von Mobiltelefonen, Audioplayern oder anderen L\u00e4rmbel\u00e4stigungen, anderweitig behindern;<br \/>\nd.\u00a0Mitzubringende (Haus)Tiere, die nicht in Artikel 3.2 Absatz 5 genannt sind;<br \/>\ne. Rauchen in jedem Raum;<br \/>\nf. Spirituosen mitbringen und konsumieren, auch nicht in Kombination mit einem Cateringunternehmen;<br \/>\ng.\u00a0Speisen und Getr\u00e4nke mitbringen;<br \/>\nh.\u00a0Gef\u00e4hrlicher Substanzen mitbringen;<br \/>\ni. Nach Ansicht eines Beamten, der von der Stiftung zu diesem Zweck benannt wurde, unerw\u00fcnschte Gegenst\u00e4nde wie Gehst\u00f6cke, Regenschirme oder gro\u00dfe Taschen mitzubringen; diese m\u00fcssen an einem von der Stiftung daf\u00fcr bestimmten Ort abgegeben werden;<br \/>\nj. Nutzung von Rollst\u00fchlen, Kinderwagen in den von der Stiftung hierf\u00fcr vorgesehenen Bereichen;<br \/>\nk. Ausstellen von ausgestellten Objekten und Ausstellungsmaterialien wie Vitrinen, Beleuchtung, Schotten und dergleichen, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich gestattet ist;<br \/>\nl.\u00a0Foto-, Video- und Filmaufnahmen mit Lampen, Blitzger\u00e4ten oder Stativen.<br \/>\nm. Ver\u00f6ffentlichen oder multiplizieren Sie die Aufnahme von Fotos, Videos und Filmen auf beliebige Weise und einschlie\u00dflich der Verbreitung \u00fcber digitale Medien.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Stiftungsrat kann Ausnahmen von einer oder mehreren der oben genannten Einschr\u00e4nkungen gew\u00e4hren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.4<br \/>\nEin von der Stiftung daf\u00fcr beauftragter Beamter kann Zugang zu dem vom Besucher mitgef\u00fchrten (Hand-) Gep\u00e4ck verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.5<br \/>\n1. Das Bildungszentrum kann einem Besucher bekannt sein, von dem bekannt ist oder vermutet wird, dass er sich der Besch\u00e4digung von Gegenst\u00e4nden und\/oder unerw\u00fcnschten Verhaltens schuldig gemacht hat und dass der Zugang zum Bildungszentrum w\u00e4hrend eines Museumsbesuchs f\u00fcr immer oder\u00a0 eine bestimmte Zeit ablehnen.<br \/>\n2. Die Entscheidung des Besuchers, den Zugriff zu verweigern, wird sofort bekannt gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 3.6<br \/>\nDie Bestimmungen dieses Reglements gelten auch f\u00fcr Mitarbeiter, die mit Catering-Unternehmen verbunden sind, die im Bildungszentrum arbeiten.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Beschwerden und Werbung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 4.1<br \/>\n1. Die Stiftung wird alles tun, um den Besuch des Bildungszentrums oder der von der Stiftung organisierten Ausstellungen und Aktivit\u00e4ten gem\u00e4\u00df dem ver\u00f6ffentlichten Angebot zu machen. dazu geh\u00f6rt auch die Verpflichtung, die \u00d6ffentlichkeit bestm\u00f6glich \u00fcber die vollst\u00e4ndige, teilweise oder vorzeitige Schlie\u00dfung des Bildungszentrums und\/oder einer von der Stiftung organisierten Ausstellung zu informieren.<br \/>\n2. Dar\u00fcber hinaus informiert die Stiftung die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber st\u00f6rende Unterhaltsarbeiten, Renovierungen oder die (Um-) Gestaltung von R\u00e4umen.<br \/>\n3. Die Ver\u00f6ffentlichung erfolgt auf der Website der Stiftung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 4.2<br \/>\n1. Beschwerden w\u00e4hrend eines Besuchs der Stiftung m\u00fcssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Besuch schriftlich bei der Stiftung eingereicht werden.<br \/>\n2. Die Stiftung untersucht Beschwerden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich und beantwortet sie schriftlich. Wenn die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, wird der Beschwerdef\u00fchrer dar\u00fcber informiert sowie der voraussichtliche Zeitpunkt, zu dem dies der Fall sein wird.<br \/>\n3. Ein Besucher kann schriftlich Verbesserungsvorschl\u00e4ge einreichen.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Haftungpflichtigkeit der Stiftung<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 5.1<br \/>\n1. Der Aufenthalt des Besuchers im Bildungszentrum und\/oder auf dem umliegenden Gel\u00e4nde oder bei einer anderen von der Stiftung organisierten T\u00e4tigkeit erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr.<br \/>\n2. Die Stiftung haftet niemals f\u00fcr Sch\u00e4den an einem Besucher, die auf Folgendes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind:<br \/>\na. Sturz- oder Rutschunf\u00e4lle im Bildungszentrum und\/oder auf dem umliegenden Gel\u00e4nde;<br \/>\nb. Diebstahl oder Besch\u00e4digung von Gegenst\u00e4nden;<br \/>\nc. Sch\u00e4den an der Kleidung;<br \/>\nd. M\u00e4ngel im Geb\u00e4ude und\/oder auf dem Gel\u00e4nde der Umgebung oder der Sammlung, der dazugeh\u00f6rigen Anlagen und Einrichtungen;<br \/>\ne. Vorzeitige Schlie\u00dfung des Bildungszentrums oder der Ausstellung; auch nicht f\u00fcr andere Sch\u00e4den, die dem Besucher im Zusammenhang mit dem Besuch des Bildungszentrums und\/oder den umliegenden Orten oder einer anderen von der Stiftung organisierten Aktivit\u00e4t in irgendeiner Weise entstanden sind.<br \/>\n3. In allen F\u00e4llen, in denen die Stiftung dennoch f\u00fcr Sch\u00e4den haftet, die einem Besucher zugef\u00fcgt wurden, ist diese Haftung auf die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung begrenzt, die die Stiftung im Rahmen der zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung geltend machen kann.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Fundb\u00fcro<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 6.1<br \/>\nGegenst\u00e4nde, die der Besucher im Bildungszentrum und\/oder auf dem Gel\u00e4nde gefunden hat, k\u00f6nnen an der Rezeption abgegeben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 6.2<br \/>\nVerlorene Gegenst\u00e4nde, von denen der Beg\u00fcnstigte nach einem halben Jahr Verwahrung der Stiftung keine Freilassung beantragt hat, werden der \u00f6rtlichen Polizei \u00fcbertragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 7.1<br \/>\nDie Anwendbarkeit dieser Besuchsbedingungen ber\u00fchrt nicht die m\u00f6gliche Anwendbarkeit anderer (vertraglicher) Bedingungen und\/oder Vereinbarungen des Betroffenen mit der Stiftung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 7.2<br \/>\nDiese Besuchsbedingungen der Stiftung sind festgelegt und k\u00f6nnen vom Stiftungsrat ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify;\">Anwendbares Recht<\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 8.1<br \/>\nF\u00fcr diese Besuchsbedingungen und die Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung gilt niederl\u00e4ndisches Recht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 8.2<br \/>\nAlle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Besucher und der Stiftung ergeben, werden ausschlie\u00dflich dem zust\u00e4ndigen Gericht im Bezirk Rotterdam vorgelegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand der Stiftung:<br \/>\nA. van den Ban<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der Zumutbarkeit wird die Historyland Stiftung alles tun, um den Besuch des Historyland Bildungszentrum und die von der Historyland Stiftung organisierten Ausstellungen und Aktivit\u00e4ten, entsprechend den W\u00fcnschen des Besuchers zu gestalten. 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